Ende 2025 wurde der Abschaffung des Eigenmietwerts zugestimmt. Das ist nicht einfach eine Gesetzesänderung, sondern ein Systemwechsel mit grundsätzlichen Änderungen für Eigentümer. Wer jetzt noch Steuern sparen möchte, sollte seine Renovation bis Ende 2027 abgeschlossen haben. Zentral sind nachfolgende Änderungen:
1.) Durch die Abschaffung des Eigenmietwerts sinkt das steuerbare Einkommen von Eigentümern einer Wohnung oder eines Hauses. Wohneigentümer und Wohneigentümerinnen könnten hier also Steuern sparen.
2.) Unterhaltskosten und Sanierungen können weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene abgezogen werden. Hier fallen die Steuern deshalb wieder höher aus.
3.) Investitionen ins Energiesparen dürfen bei der Bundessteuer nicht mehr abgezogen werden. Die Kantone können den Abzug für Energiesparen und Umweltschutz noch bis längstens 2050 weiterhin gewähren.
4.) Steuerabzüge für private Schuldzinsen auf selbstbewohntem Wohneigentum sind nicht mehr möglich.
5.) Eine Ausnahme gilt für Ersterwerber einer ausschliesslich selbstbewohnten Liegenschaft: Sie könnten zehn Jahre lang einen beschränkten Schuldzinsabzug geltend machen. Im ersten Jahr beträgt der Abzug bei Verheirateten 10‘000, bei Alleinstehenden 5‘000 Franken. Danach sinkt dieser Betrag jährlich um 10%.
Fazit: Ältere Menschen, die nach Jahrzehnten in der eigenen Immobilie ihre Hypothek grösstenteils amortisiert haben, werden wohl profitieren und künftig kräftig Steuern sparen können. Auf der Gegenseite wird es vor allem für Eigentümer von sanierungsbedürftigen Immobilien teurer. Denn Renovationen und Ersatzinvestitionen können nicht mehr von den Steuern abgezogen werden.
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